Herrchen muss haften!

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Wie der Mannheimer Morgen Anfang des Monats berichtete, dürfen Personen zukünftig Hunde abwehren wenn Sie sich bedroht fühlen.

„Spaziergänger dürfen einem Gerichtsbeschluss zufolge effektive Abwehrmaßnahmen ergreifen, wenn sich ihnen ein fremder, nicht angeleinter Hund ohne Kontrolle seines Halters nähert.“

weiter heißt es:

„Dieser Beschluss sei nicht nur auf Rheinland-Pfalz bezogen, sondern gelte immer, wenn eine Gefahrenabwehrverordnung in Kraft sei, sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Das OLG bestätigte mit dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss ein Urteil des Landgerichts Mainz.“

Im vorliegenden Fall ging es um ein aufeinander treffen zweier Spaziergänger mit jeweils einem Hund von dem einer angeleint war und einer nicht. Der nicht angeleinte Vierbeiner stellte für den anderen Spaziergänger aus seiner Sicht gesehen eine Bedrohung dar und wollte diesen mit einem Ast abwehren und verletzte sich dabei am Knie als er ausrutschte. Daraufhin verklagte der Herr den Hundehalter ohne Leine.

Zum ganzen Artikel geht es hier (Quelle)

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